Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich mit dem Auslandsdienst beginnen
kann?
Grundsätzlich muss davon ausgegangen werden, dass die
Vorlaufzeit für einen Auslandsdienst mindestens ein Jahr
beträgt. Es ist daher günstig, sich z.B. spätestens Anfang
2007 für eine Stelle zu bewerben, wenn man Anfang 2008 den
Auslandsdienst antreten will. Auch die Zeit, die man
braucht, um sämtliche Voraussetzungen für das gewählte
Projekt zu erfüllen sowie die Vorbereitungsseminare zu
besuchen (siehe Voraussetzungen), muss eingerechnet werden.
Zu welchen Zeiten kann ich meinen Auslandsdienst antreten?
Der Auslandsdienst kann grundsätzlich an jedem Tag im Jahr
begonnen werden. Natürlich muss der Termin des
Dienstantritts mit der Einsatzleitung und mit der Pfarre
Frastanz abgesprochen werden - schon wegen der unbedingt
erforderlichen Anmeldungen bei den Versicherungen.
Bekomme ich ein Gehalt bezahlt?
Nach dem Gesetz hat der Auslandsdienst ausdrücklich
"unentgeltlich" zu erfolgen. Bestimmte Aufwände
können allerdings rückerstattet werden, so z.B. die Reise (1
Mal Hin und Retour), Impfungen oder das Visum. Außerdem
erhält die Einsatzstelle im Ausland einen finanziellen
Beitrag, damit Unterkunft, Verpflegung und Betreuung des
Auslandsdieners gewährleistet sind.
In den letzten Jahren hat das Innenministerium die
Auszahlung eines kleinen Taschengeldes akzeptiert.
Kann ich das Projekt während der Dienstzeit auch wechseln,
wenn es mir dort nicht gefällt?
Normalerweise wird man einem Projekt zugewiesen und leistet
dort seine 12 Monate Auslandsdienst. Bei Problemen wird die
Pfarre Frastanz gemeinsam mit dem Auslandsdiener und der
Projektleitung Möglichkeiten suchen, diese zu bewältigen.
Eine Zuweisung zu einem anderen Projekt während der
Dienstzeit ist rechtlich möglich, in der Praxis aber eher
schwierig. Deshalb ist es gut, vor einer endgültigen
Entscheidung die Erwartungen und Vorstellungen (wenn
möglich) in einem persönlichen Gespräch mit der/dem
EinsatzleiterIn zu
besprechen. Nur so kann sich der Bewerber ein genaues Bild
von den zu erwartenden Pflichten und speziellen
Anforderungen des Projektes machen.
Was passiert, wenn ich meinen Auslandsdienst abbreche?
Entscheidend ist, ob der Abbruch vom Auslandsdiener selbst
verschuldet ist oder nicht.
Liegt die Ursache eindeutig nicht beim Auslandsdiener (z.B.
weil das Projekt nicht weitergeführt werden kann), wird die
zwei Monate übersteigende Dienstzeit angerechnet und die
fehlende Zivildienstzeit kann im Inland geleistet werden.
Außerdem kommt der Auslandsdienst-Förderverein anteilsmäßig
für die Kosten des Auslandsaufenthaltes auf.
Ist der Abbruch vom Auslandsdiener selbst verschuldet (z.B.
aus persönlichen Gründen), dann muss er sämtliche Kosten
selbst tragen - auch Aufwände, wie Versicherung. Das kann
sehr teuer kommen. Außerdem wird der bis dahin geleistete
Dienst nicht anerkannt und man muss im Inland die ganzen 9
Monate Zivildienst leisten.