Seit 1991 haben junge Österreicher die Chance, anstatt des
Zivildienstes in Österreich einen Ersatzdienst (der als
ordentlicher Zivildienst vom Innenministerium anerkannt
wird) im Ausland zu absolvieren. Dieser dauert 12 Monate und
ist unentgeltlich zu leisten. Nach dem 4., 8. und 12. Monat
muss ein Tätigkeitsbericht verfasst werden, in dem die
Arbeit detailliert beschrieben ist.
Es gibt drei Formen des Auslandsdienstes: Den Gedenkdienst,
den Friedensdienst und den Sozialdienst. Der Sozialdienst
dient der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines
Landes. Die Pfarre Frastanz hat ausschließlich
Sozialdienststellen, vor allem auf den Kontinenten
Südamerika und Afrika.
Die Pfarre Franstanz ist seit 1992 anerkannter Rechtsträger
für den Auslandszivildienst nach §12b des
Zivildienstgesetzes. Der Rechtsträger Pfarre Frastanz bietet
Dienstplätze in Projekten an, die auf Basis einer Prüfung
durch das Außenministerium bzw. die österreichische
Vertretungsbehörde im Einsatzland vom Staat anerkannt wurden.
Aus den Informationen des Rechtsträgers sind die
persönlichen und beruflichen Anforderungen für die
Mitarbeiter bei den Auslandsdienstprojekten ersichtlich.
Die Motivation zur Mitarbeit in einem Sozialprojekt kann
nicht in erster Linie ein erhofftes "Abenteuer"
sein. Im Gegenteil - es muss gut überlegt werden:
- Möchte und kann ich wirklich 12 Monate auf die
Annehmlichkeiten europäischen Lebens verzichten?
- Halte ich die monatelange Trennung von meiner Familie,
meiner Freundin aus?
- Bin ich ehrlich interessiert daran, mich für sozial
benachteiligte, vielleicht auch sozial schwierige Menschen
zu engagieren?
- Bin ich bereit, mich mit meinen Fähigkeiten in ein Team
einzubringen und meine eigenen Vorstellungen den Zielen des
Projektes oder der größeren Erfahrung der Einsatzleitung
unterzuordnen?
Der Auslandsdienst-Förderverein unterstützt den
Auslandsdienst über den Rechtsträger finanziell. Folgende
Kosten werden abgedeckt:
- An- und Rückreise
- Impfungen und Visum
- Unterkunft und Verpflegung (über die Dienststelle im
Ausland)
- nach Möglichkeit ein der Kaufkraft angepasstes Taschengeld
- Versicherungen
- Administrationskosten.
Bei einer dem Einsatzland angepassten Lebensführung kommt
der Auslandsdiener mit der vertraglich vereinbarten Summe
aus und muss außer für private Auslagen selbst keine
Eigenfinanzierung leisten.
Für Auskünfte und Fragen steht Ihnen der Sachbearbeiter des
Referats für Auslandsdienste, Vinzenz Rippers, von 13-16 Uhr
unter der Telefonnummer ++43-(0)5522/ 517 69-20 oder per
Mail auslandsdienst@pfarrefrastanz.at gerne zur Verfügung.
Unsere aktuelle Broschüre zum Auslandsdienst können Sie beim
Download herunterladen oder beim Referat für Auslandsdienste
anfordern.